Vorschriften
Hilfsmittel
Per 1. Januar 2022 hat die Schweizer Armee das überarbeitete Hilfsmittelverzeichnis in Kraft gesetzt.
Dank einer Vereinheitlichung der Zulassungskriterien bei Faustfeuerwaffen, sind neu deutlich mehr Pistolenmodelle bei Bundesübungen zugelassen. Neben den gängigen Ordonanzpistolen SIG P220, P210 und der Glock17, sind neu alle Pistolen, welche folgende Kriterien erfüllen, erlaubt:
- Pistolen mit eingesetztem Magazin müssen vollständig in den Prüfkasten (225x150x50mm) passen.
- Kaliber 9mm Para und 7.65mm Para.
- Alle Waffen müssen den Beschussstempel einer autorisierten Beschussstelle aufweisen.
- Abzugsgewicht SIG P210- und Parabellum-Pistolen mind. 1'360g, alle anderen mind. 1'500g.
- Pistolengriffe dürfen Fingerrillen aufweisen.
- Verboten sind Kompensatoren, Mündungsbremsen, geschlitzte Läufe und ähnliche Vorrichtungen; Handballenauflagen und Leuchtpunktvisiere sind ebenfalls nicht zugelassen.
Weiterhin zugelassen sind ausserdem:
- Parabellum Pistolen 00, 06, 06/29
- Dienstwaffen von Polizei und Grenzwacht ohne Leuchtpunktvisiere
Sicherheit
Diverse Dokumente
Zuteilung der Sektionen SK 1 per 01.01.2022.pdf
4_02_11_d_wissenswertes_ueber_sportgeraete_pistole.pdf
4_02_11_d_wissenswertes_ueber_sportgeraete_pistole.pdf