Vorschriften

Hilfsmittel
 
Per 1. Januar 2022 hat die Schweizer Armee das überarbeitete Hilfsmittelverzeichnis in Kraft gesetzt.
Dank einer Vereinheitlichung der Zulassungskriterien bei Faustfeuerwaffen dürfen neu deutlich mehr Pistolenmodelle bei Bundesübungen eingesetzt werden. Neben den gängigen Ordonanzpistolen SIG Pro SPC, SIG P220, SIG P210 und der Glock 17 sind neu Pistolen, welche folgende Kriterien erfüllen, zugelassen:
  • Pistolen mit eingesetztem Magazin müssen vollständig in den Prüfkasten (225x150x50mm) passen.
  • Kaliber 9mm Para und 7.65mm Para.
  • Alle Waffen müssen den Beschussstempel einer autorisierten Beschussstelle aufweisen.
  • Abzugsgewicht min. 1'500g; Ausnahmen sind SIG P210- und Parabellum Pistolen mit min. 1'360g.
  • Pistolengriffe dürfen Fingerrillen aufweisen.
  • Verboten sind Kompensatoren, Mündungsbremsen, geschlitzte Läufe und ähnliche Vorrichtungen; Handballenauflagen und Leuchtpunktvisiere sind ebenfalls nicht zugelassen.

Weiterhin zugelassen sind ausserdem:

  • Parabellum Pistolen 00, 06, 06/29
  • Dienstwaffen von Polizei und Grenzwacht ohne Leuchtpunktvisiere

Sicherheit 
 
 
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